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   BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97   

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BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97 (https://dejure.org/1998,21776)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 6 AZR 271/97 (https://dejure.org/1998,21776)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 6 AZR 271/97 (https://dejure.org/1998,21776)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96

    Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Dies hat der erkennende Senat durch Urteil vom 19. Februar 1998 (6 AZR 367/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen), auf dessen Entscheidungsgründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus dem Urteil vom 10. November 1994 (6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) entschieden.

    Für ein überwiegendes, berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an einer Ablehnung des Arbeitsplatzes bedarf es daher besonders gewichtiger Gründe (Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - 6 AZR 367/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 der Gründe).

  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Deren Würdigung ist Sache des Tatrichters und in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz den unbestimmten Rechtsbegriff der Zumutbarkeit verkannt, den Tatsachenstoff ausgeschöpft, alle wesentlichen Umstände widerspruchsfrei gewürdigt und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187, 193 = AP Nr. 23 zu § 78 a BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 30. April 1993 - V ZR 234/91 - NJW 1993, 2178, 2179; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 7; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 550 Rz 12).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Die Inhaltsnormen des Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung gelten im Falle des Betriebsübergangs gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB nicht kollektivrechtlich weiter, sondern werden in den Arbeitsvertrag zwischen Betriebserwerber und Arbeitnehmer transformiert, d.h. sie gelten wie arbeitsvertraglich vereinbarte Regelungen weiter (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP Nr. 108 zu § 613 a BGB, zu III der Gründe; MünchKommBGB/Schaub, 3. Aufl., § 613 a BGB Rz 163; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 613 a Rz 78; KR-Pfeiffer, 5. Aufl., § 613 a BGB Rz 90).
  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Deren Würdigung ist Sache des Tatrichters und in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz den unbestimmten Rechtsbegriff der Zumutbarkeit verkannt, den Tatsachenstoff ausgeschöpft, alle wesentlichen Umstände widerspruchsfrei gewürdigt und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187, 193 = AP Nr. 23 zu § 78 a BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.; BGH Urteil vom 30. April 1993 - V ZR 234/91 - NJW 1993, 2178, 2179; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 7; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 550 Rz 12).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 859/95

    Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    b) Ob ein angebotener Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zumutbar ist, ist unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu beurteilen (Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 859/95 - AP Nr. 18 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 427/94

    Tarifliche Abfindung - Auflösungsvertrag aus betriebsbedingen Gründen

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Dies hat der erkennende Senat durch Urteil vom 19. Februar 1998 (6 AZR 367/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen), auf dessen Entscheidungsgründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus dem Urteil vom 10. November 1994 (6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) entschieden.
  • LAG Brandenburg, 05.12.1996 - 6 Sa 458/96

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 271/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 5. Dezember 1996 - 6 Sa 458/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 361/04

    Tarifauslegung - Abfindung bei Ablehnung eines anderen Arbeitsplatzes

    aa) Unter Kenntnissen ist das tätigkeitsbezogene Sach- und Erfahrungswissen zu verstehen, während der Begriff der Fähigkeiten die körperliche und geistige Eignung zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Tätigkeit umfasst (BAG 18. April 1996 - 6 AZR 607/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 14 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 29. Oktober 1998 - 6 AZR 271/97 -, zu II 3 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 685/99 - ZTR 2002, 80, zu 2 a aa der Gründe; 28. Februar 2002 - 6 AZR 525/01 - EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 9, zu I 2 b der Gründe).

    Dabei bedarf es grundsätzlich vor dem Hintergrund des auf Beschäftigungssicherung abzielenden Tarifzwecks für ein überwiegendes, berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an einer Ablehnung des Arbeitsplatzes besonders gewichtiger Gründe (BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 367/96 - BAGE 88, 109, zu II 3 der Gründe; 29. Oktober 1998 - 6 AZR 271/97 -, zu II 3 b der Gründe).

    Deren Würdigung ist Sache des Tatrichters und in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz den unbestimmten Rechtsbegriff der Zumutbarkeit verkannt, den Tatsachenstoff ausgeschöpft, alle wesentlichen Umstände widerspruchsfrei gewürdigt und allgemeine Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (BAG 29. Oktober 1998 - 6 AZR 271/97 -, zu II 3 d der Gründe; 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187, 193).

  • LAG Brandenburg, 05.12.1996 - 6 Sa 458/96

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung

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